3. Ziele und Aufgaben des Fachdienstes

Symbol FABIAus der Sicht der Arbeitsgemeinschaft Integration, sollte in Reutlingen ein unabhängiger Integrationsfachdienst gegründet werden, der diese Aktivitäten koordiniert und MitarbeiterInnen von Kindergärten und Eltern bei der Integration von Kindern mit Beinträchtigungen / Behinderungen in allen Belangen unterstützt. (Entsprechende Erfahrungen liegen im Landkreis Heidenheim vor.) Dieses Konzept soll im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbands erprobt und wissenschaftlich ausgewertet werden.

Das Angebot richtet sich an Kindern mit unterschiedlichen körperlichen, geistigen Behinderungen (§39 Abs.1, 2 BSHG) oder seelischen Behinderungen (§ 10 und 35 a KJHG / SGBVII), deren Eltern sich eine integrative Erziehung wünschen.

Der Dienst hat das Ziel, in der konkreten Situation Eltern und Kindergarten zu unterstützen, um Kindern mit und ohne Behinderungen im Alltag angemessene Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen und die Integrationsfähigkeit der Einrichtung und des sozialen Umfelds zu stärken.

Das Dienstleistungsangebot an Eltern und Kindergärten umfaßt etwa folgende Bereiche:

3.1 Die Erschließung von fachlichen und lebensweltlichen Ressourcen zur Unterstützung der Integration.

Dies wird vor allem durch die Organisation eines "Pools" von MitarbeiterInnen ermöglicht, die Assistenzleistungen im Bereich "pädagogischer" oder "begleitender Hilfen" erbringen und dem jeweiligen Unterstützungsbedarf entsprechend vor Ort flexibel eingesetzt werden können.

Der Dienst wählt die MitarbeiterInnen aus, übernimmt ihre Vorbereitung und Begleitung in der Alltagspraxis und sichert ihre arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Der Dienst hat auch die Aufgabe in Kooperation mit dem Team im Kindergarten die internen Ressourcen zu aktivieren und das soziale Umfeld (z. B. Eltern der Kinder ohne Beeinträchtigungen) mit zu gestalten.

3.2 Die Unterstützung der Eltern bei der Wahl des integrativen Weges und der Regelung der anstehenden inhaltlichen, organisatorischen und rechtlichen Fragen.

Obwohl von Seiten der Stadt und des Landkreises das Aufnahmeverfahren klar geregelt ist, sind die Eltern auf dem Hintergrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten in manchen Situationen überfordert. Der Dienst ist ein zentraler Ansprechpartner für die Fragen, die sich im Verlauf des Prozesses ergeben.. Er bestärkt die Eltern in der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsmöglichkeiten und vertritt wo nötig ihre Interessen. Dabei geht es darum, im Rahmen der Möglichkeiten akzeptable Bedingungen zu schaffen, die dem Bedarf des Kindes und den Bedürfnissen der anderen Beteiligten Rechnung tragen. Der Dienst unterstützt die Eltern bei der Beantragung der Mittel zur Finanzierung des Unterstützungsbedarfs.

3.3 Die Koordinierung des Integrationsprozesses in Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen, insbesondere den Trägern der Kindergärten und den Beratungsstellen der Frühförderung.

Die Situation bei der Aufnahme eines Kindes mit Behinderungen in den Regelkindergarten ist für Eltern durch eine differenzierte Angebotsstruktur mit unterschiedlichen Interessen und Zuständigkeiten geprägt. Auf Anfrage der Kindertageseinrichtung und/oder der Eltern übernimmt der Dienst die Koordination der einzelnen Aktivitäten und versucht, wo notwendig durch die Organisation von "Runden Tischen", alle Beteiligten in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen und die Aktivitäten zu vernetzen. Er entlastet die Eltern und die MitarbeiterInnen von Organisationsaufgaben.

3.4 Die Qualifizierung der beteiligten Fachkräfte durch Beratung in der Situation vor Ort und evtl. durch Fortbildungsangebote in Kooperation mit anderen Stellen.

Die Begleitung der Person, die die Assistenz vor Ort übernimmt, bietet vielfältige Möglichkeiten den Integrationsprozess im Team mit zu gestalten. Die Qualifizierung erfolgt hier im Kontext kollegialer Beratung mit Unterstützung des Dienstes. Da sicher nicht in allen Einrichtungen Integrationserfahrungen vorliegen, bietet es sich auch an, auf Erfahrungen anderer Einrichtungen zurückzugreifen und die Arbeit auf dem Hintergrund theoretischer Ansätze interdisziplinär zu reflektieren.

(Im Verlauf des Projekts wurde in Kooperation mit der Volkshochschule und dem Institut für Fort- und Weiterbildung der Evang. Fachhochschule Reutlingen - Ludwigsburg ein zusätzliches Qualifizierungprojekt für InklusionsionsassistentInnen konzipiert. Vgl. Konzeption des Modellprojekts)

3.5 Öffentlichkeitsarbeit

Das Dienstleistungsangebot - Unterstützung der Integration im Kindergarten- muß auf dem regionalen "Markt" bekannt gemacht werden. Das gilt sowohl für die Arbeit des Dienstes wie auch für die Leistungen und Qualitätsstandards der Kindergärten im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz auch für Kinder mit Behinderungen.

Dabei orientiert sich die AGI als Elternorganisation allgemein an der europaweiten formulierten Position der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, als selbstverständliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Die neuen Richtlinien ermöglichen im Kindergartenbereich in Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt in diese Richtung an dem auch die (Fach-)Öffentlichkeit beteiligt werden sollte.

 

Februar 2000/ Mai/September 2001

Helga Platen ; Arbeitsgemeinschaft Integration Reutlingen e.V.
Jo Jerg, Werner Schumann ; Evang. Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg