2. Bedarf

Symbol FABIIn Stadt und Landkreis gibt es seit vielen Jahre erfolgreiche Bemühungen um integrative Erziehung im Kindergarten. Auf dem Hintergrund der oben genannten Entwicklungen ist auch in Reutlingen mit einer zunehmenden Nachfrage an gemeinsamer Erziehung (in Kindergarten und Schule) und damit auch mit einem entsprechenden zusätzlichen Unterstützungsbedarf zu rechnen.

Der Bedarf läßt sich etwa an folgender Situation aufzeigen:
Die Eltern haben Interesse bzw. melden ihr Kind mit Behinderungen im Kindergarten ihres Wohngebiets an. Der Kindergarten hat Bedenken, weil aus seiner Sicht die Voraussetzungen nicht stimmen. Was passiert? Im günstigeren Fall erklärt sich der Kindergarten grundsätzlich bereit, das Kind aufzunehmen, wenn eine entsprechende Unterstützung der ErzieherInnen zur Verfügung steht und die Fachberatung zustimmt. Der Bedarf an Unterstützung muß in Zusammenarbeit mit der Frühförderung oder anderen beteiligten Stellen festgelegt werden. Beim Sozialamt stellen die Eltern einen Antrag nach §39 BSHG. Interne und /oder externe Unterstützungsangebote müssen bedacht und organisiert werden.

Wer unterstützt die Eltern? Wer koordiniert diese Aktivitäten? Wer wählt die Person aus, die die Assistenz im Kindergarten übernimmt? Wer qualifiziert sie für diese Aufgabe und begleitet sie im pädagogischen Alltag.? Wer wird Anstellungsträger? etc.

Bisher haben die Kindergärten, die Eltern oder die sonst beteiligten Stellen diese Aufgaben im Rahmen ihrer Möglichkeiten übernommen. Nach unseren Erfahrungen sind aber Eltern und Einrichtungen häufig überfordert, weil die Zuständigkeiten nicht klar sind und die Ressourcen der Beteiligten nicht ausreichen. Der AGI sind aus ihrer Beratungstätigkeit Situationen bekannt, wo Integrationsbemühungen an diesen Schwierigkeiten gescheitert sind, oder deswegen schon gar nicht unternommen wurden.

 

Februar 2000/ Mai/September 2001

Helga Platen ; Arbeitsgemeinschaft Integration Reutlingen e.V.
Jo Jerg, Werner Schumann ; Evang. Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg