6. Finanzierung

Symbol FABIDie Finanzierung der wissenschaftlichen Begleitung soll schwerpunktmäßig aus Mitteln des Landesjugendamtes und des Landessozialamtes erfolgen. Dafür stehen für eine Laufzeit von 3 Jahren ca. DM 150 000 zur Verfügung.

Die Finanzierung des Fachdienstes erfolgt auf der Basis der Richtlinien der Landeswohlfahrtsverbände und der vertraglichen Vereinbarungen vor Ort durch die laufenden Einnahmen über BSHG und KJHG-Leistungen.

Für den Einstieg in die Arbeit des Dienstes steht eine "Starthilfe" aus der Basisförderung der "Aktion Mensch" zur Verfügung. Dieses Programm sieht einen Zuschuß zu den Personalkosten für 4 Jahre in Höhe von 80%, 60%, 40% und 30% und einen Sachkostenzuschuß von 20% vor. Die notwendigen Eigenmittel müssen aus den laufenden Finanzierungsmöglichkeiten erwirtschaftet werden. Aus diesen "Einnahmen" sollen auch die Honorare für die im Pool organisierten MitarbeiterInnen finanziert werden. Nach Ablauf der Projektphase müßte der Dienst sich finanziell selber tragen.

Die Arbeitsgemeinschaft bemüht sich weitere Mittel für das Projekt einzuwerben. Zwischenzeitlich wurden bei Stadt und Landkreis Zuschüsse beantragt.

 

Februar 2000/ Mai/September 2001

Helga Platen ; Arbeitsgemeinschaft Integration Reutlingen e.V.
Jo Jerg, Werner Schumann ; Evang. Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg