Konzeption
Die überarbeitete Konzeption des Beratungs- und Assistenzdienstes zur Unterstützung der Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Kindergärten in Stadt Reutlingen und Landkreis Reutlingen.
5. Wissenschaftliche Begleitung
Die wissenschaftliche Begleitung wird im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbandes Württ.-Hohenzollern etabliert und von der Evang. Fachhochschule Reutlingen - Ludwigsburg übernommen. Dafür wird eine 50%-Stelle eingerichtet. Ziel der "Praxisentwicklungsforschung" ist es, die Arbeit des Fachdienstes zu begleiten, und die Erfahrungen und Ergebnisse zu evaluieren und zu dokumentieren, um sie auch für andere Situationen nutzbar zu machen.
Für die wissenschaftliche Begleitung ergeben sich daraus etwa folgende Aufgabenbereiche:
5.1
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Fachdienstes, die sich an den Ansätzen einer inklusiven Pädagogik, den Strukturmaximen einer lebensweltorientierten Sozialen Arbeit (8.Jugendbericht) und den aktuellen Bemühungen um Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen orientiert.
5.2
Wissenschaftliche Bestandsaufnahme des lokalen Bedarfs und der vorliegenden Erfahrungen im Landkreis (und den anderen von der GEW ausgewiesenen Standorten) und Dokumentation der Arbeit bestehender Fachdienste zur Unterstützung der Integration in Baden-Württemberg (Heidenheim, Pforzheim u.a.).
5.3
Ermittlung und konzeptgebundene Weiterentwicklung von Qualitätsstandards für integrative Erziehung.
5.4
Erarbeitung und Umsetzung eines Evaluationskonzepts auf der Basis der Dimensionen Struktur-, Prozeß- und Ergebnis-/Wirkungsqualität bezogen auf die Arbeitsweise des Dienstes und ihre Auswirkungen auf die integrativen Situationen im Kindergarten.
Februar 2000/ Mai/September 2001
Helga Platen ; Arbeitsgemeinschaft Integration Reutlingen e.V.
Jo Jerg, Werner Schumann ; Evang. Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg
6. Finanzierung
Die Finanzierung der wissenschaftlichen Begleitung soll schwerpunktmäßig
aus Mitteln des Landesjugendamtes und des Landessozialamtes erfolgen. Dafür
stehen für eine Laufzeit von 3 Jahren ca. DM 150 000 zur Verfügung.
Die Finanzierung des Fachdienstes erfolgt auf der Basis der Richtlinien der Landeswohlfahrtsverbände und der vertraglichen Vereinbarungen vor Ort durch die laufenden Einnahmen über BSHG und KJHG-Leistungen.
Für den Einstieg in die Arbeit des Dienstes steht eine "Starthilfe" aus der Basisförderung der "Aktion Mensch" zur Verfügung. Dieses Programm sieht einen Zuschuß zu den Personalkosten für 4 Jahre in Höhe von 80%, 60%, 40% und 30% und einen Sachkostenzuschuß von 20% vor. Die notwendigen Eigenmittel müssen aus den laufenden Finanzierungsmöglichkeiten erwirtschaftet werden. Aus diesen "Einnahmen" sollen auch die Honorare für die im Pool organisierten MitarbeiterInnen finanziert werden. Nach Ablauf der Projektphase müßte der Dienst sich finanziell selber tragen.
Die Arbeitsgemeinschaft bemüht sich weitere Mittel für das Projekt einzuwerben. Zwischenzeitlich wurden bei Stadt und Landkreis Zuschüsse beantragt.
Februar 2000/ Mai/September 2001
Helga Platen ; Arbeitsgemeinschaft Integration Reutlingen e.V.
Jo Jerg, Werner Schumann ; Evang. Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg