2. Aufgaben und Zielsetzung des Qualifizierungsprojekts

Wenn bisher Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg aufgenommen wurden, konnte aus finanziellen und organisatorischen Gründen für die Einrichtung häufig keine zusätzliche Unterstützung angeboten werden. In Einzelfällen standen Zivildienstleistende oder andere Personen zur Verfügung, die pflegerische Anteile übernehmen konnten, aber den gesamten Bedarf nur unzureichend abdecken konnten. Durch die neuen Richtlinien wird es möglich, ein differenziertes Unterstützungsangebot vorzuhalten, das durch InklusionsassistentInnen abgedeckt werden soll. Dabei handelt es sich um Personen mit einer pflegerischen oder pädagogischen Grundausbildung, die mit einem unterschiedlichen zeitlichen Aufwand im Projekt mitarbeiten und qualifiziert werden sollen. Gedacht ist zunächst an nichtberufstätige Fachkräfte z.B. im Erziehungsurlaub, Arbeitslose und WiedereinsteigerInnen in den Beruf.

Baustein QualifizierungWeil bisher in Baden-Württemberg kaum systematische Aus- und Weiterbildungsangebote zur integrativen Erziehung für ErzieherInnen und pädagogisches Fachpersonal vorhanden sind, gibt es allgemein einen erheblichen Qualifizierungsbedarf. (Diese Feststellung schließt natürlich nicht aus, daß sich viele MitarbeiterInnen in Kindergärten in der konkreten Situation z. B. in der Zusammenarbeit mit der Frühförderung wichtige Kompetenzen angeeignet haben.)

Dies gilt insbesondere für die neu zu schaffende Rolle der InklusionsassistentIn, deren Anforderungs- und Qualifikationsprofil in Zusammenarbeit mit den Kindergartenträgern definiert und im Laufe des Projekts (weiter)entwickelt werden muß. Da es bisher außer der Ausbildung von (Stütz)-LehrerInnen an Integrationsklassen in einigen Bundesländern keine einschlägigen Erfahrungen gibt, müssen auch grundsätzliche Positionen erarbeitet und erprobt werden. Welche Erwartungen stellen sich in der Praxis an die Qualifikation dieser MitarbeiterInnen? Welche Anforderungen ergeben sich aus dem wissenschaftlich-fachlichen Diskurs? Wie lassen sich diese im Rahmen der baden-württembergischen "Integrationsrichtlinien" umsetzen?

Wie können sich die InklusionsassistentInnen z. B. die notwendigen integrationspädagogischen und pflegerischen Kompetenzen sowie Kenntnisse im Umgang mit technischen Hilfsmittel erwerben? Wie kann dieser Aneignungsprozeß organisiert werden?